Wenn der Anfangsverdacht des Betrugs durch die Kölner Staatsanwaltschaft bestätigt ist, kann das ja kein schlechtes Zeichen für das noch ausstehende CAS-Urteil sein
Wenn der Anfangsverdacht des Betrugs durch die Kölner Staatsanwaltschaft bestätigt ist, kann das ja kein schlechtes Zeichen für das noch ausstehende CAS-Urteil sein