Wenn der Anfangsverdacht des Betrugs durch die Kölner Staatsanwaltschaft bestätigt ist, kann das ja kein schlechtes Zeichen für das noch ausstehende CAS-Urteil sein
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Wenn der Anfangsverdacht des Betrugs durch die Kölner Staatsanwaltschaft bestätigt ist, kann das ja kein schlechtes Zeichen für das noch ausstehende CAS-Urteil sein